Aktuelle Fälle

Paraiba - Trillant

Zahlreiche Anleger wurden unter der Vorspiegelung ein sicheres passives Einkommen erzielen zu können in das System Paraiba World eingeworben. Wie Paraiba World Einkünfte zur Auszahlung eines passiven Einkommens erzielen kann, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Recherchen ergaben bisher keinen einzigen Hinweis darauf, vom wem und in welcher Höhe tatsächlich Gelder investiert wurden und wie dadurch etwaige Gewinne zur Auszahlung erwirtschaftet wurden. Wie möglicherweise bekannt ist, wurde damals damit geworben, dass die Veranlagungen sicher wären, da die Broker auch persönlich für die Investitionen haften würden.

Bisher sind weder die Organe der Gesellschaften Paraiba, Trillant und Unique Privat Bank (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) noch weitere Details zu den Geschäftspraktiken dieser Unternehmen bekannt. Wir wissen beispielsweise bis zum heutigen Tage nicht, wo sich der tatsächliche Firmensitz dieser Gesellschaften befindet und wer die Bilanzen dieser Gesellschaften prüfte. Ebenso wenig wissen wir derzeit, bei welchen Banken die beworbenen EUR 50 Mio. als Haftungssumme hinterlegt wurden. Nach Auskunft von Trillant wurden sämtliche Konten gesperrt, wobei die Banken nicht bekannt gegeben werden, da es sich bei dieser Information um „interne Geschäftsgeheimnisse handelt“.

Es gab nach derzeitigen Informationen bei Paraiba World weder einen Trader, noch gab es etwaige reale Gewinne!

Tatsächlich handelt es sich nach derzeitigen Informationen um ein klassisches Gewinnerwartungssystem, welches nach einem Schneeballsystem organisiert wurde. Dieses System lebt davon, dass in der Vertriebsstruktur Anleger eingeworben werden und mit dem Geld der neuen Anleger Zinsen und Boni der bestehenden Anleger ausbezahlt werden. Ein solches System scheitert spätestens zu jenem Zeitpunkt, wenn keine neuen Anleger mehr vorhanden sind oder bestehende Anleger ihr gesamt veranlagtes Geld ausbezahlt haben möchten.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat zwischenzeitig Ermittlungen gegen zahlreiche Tatverdächtige aufgenommen und besteht für Anleger die Möglichkeit, zur Sicherung ihrer Ansprüche den Schaden im Strafverfahren als Privatbeteiligte anzumelden. Es ist zeitnah mit den ersten Ermittlungsergebnissen zu rechnen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche!

 

Online Betrug

Anlagetipps von vermeintlichen Beratern über soziale Medien und Werbungen im Internet können viel Geld kosten. Der europaweite Schaden durch Anlagebetrügereien beziffert sich im Milliardenbereich. Laut Mitteilung der Finanzmarktaufsicht Österreich betrafen dabei 55% der Betrügereien Kryptowährungen. Der Schaden beziffert sich pro Opfer im Schnitt in Höhe von

EUR 40.000,00.

Das gleiche Schema wiederholt sich regelmäßig. Ein klassischer Fall läuft dabei wie folgt ab:

Ein Opfer meldete sich aufgrund einer verlockenden Werbung über einen Link per Facebook wie zum Beispiel auf der Website www.pnladvanced.com an und gibt seine E-Mail-Adresse als auch seine Telefonnummer bekannt.

Es meldet sich daraufhin ein Berater beim Opfer und empfiehlt eine erste Zahlung von rund EUR 250,00 über Kreditkarte oder Banküberweisung. Der Berater unterstützt dabei das Opfer via Fernwartungssoftware Anydesk und hat damit unmittelbaren Zugriff auf den Laptop des Opfers bei der Öffnung des vorgespiegelten Depots. Der Berater nimmt dabei die erste Zahlung vor.

Aufgrund der laufenden Kommunikation mit dem vermeintlichen Berater via WhatsApp und der auf der Plattform vorgespiegelten angeblichen Erträge folgen mit Unterstützung des Beraters via Anydesk weitere Überweisungen auf diverse Konten in Österreich, Deutschland, Litauen, England, Montenegro, Tschechien.

Nach den ersten am Depot des Opfers vorgespiegelten angeblichen Gewinnen wird das Opfer zu neuen Zahlungen zur Maximierung der Gewinne aufgefordert. Falls das Opfer bekannt gibt, über keine weiteren Geldmittel mehr zu verfügen, versucht der Berater zu weiteren Geldern zu gelangen, indem er vorgibt, dass man das Geld dringend für Versicherungen benötigen würde und die Einzahlung die Auszahlung der Gewinne voraussetzt.

Wie bei diesem Betrugssystem üblich ist der Berater in Folge schwer erreichbar und vertröstet das Opfer hinsichtlich der zugesicherten Auszahlungen.

Es meldet sich dann regelmäßig ein weiterer Mitarbeiter beim Opfer, entschuldigt die schwierige Kommunikation mit dem Kollegen und ersucht zur raschen Abwicklung um weitere Zahlungen. Diese (letzte) Überweisung sei rein technischer Natur zur Ingangsetzung der Rückzahlungen und werde dieser Betrag auch unverzüglich innerhalb einer Stunde zurückbezahlt werden. Erwartungsgemäß verlauft auch die weitere Kommunikation nach der Letztzahlung im Sande.

Zuletzt wendet sich eine angebliche ausländische Anwaltskanzlei mit klingendem Namen beim Opfer und gibt vor bei der Einbringlichmachung der Gelder zu unterstützen. Nach Zahlung eines weiteren Geldbetrages verläuft auch diese Kommunikation ergebnislos.

Nur durch rasches Handeln besteht die Hoffnung den Schaden zu minimieren. So konnten beispielsweise durch die WKStA Wien Bankkonten der Täter in Bulgarien sichergestellt werden. Im darauffolgendem Strafverfahren wurde der Haupttäter zu 4 Jahren Haft verurteilt und den Opfern der Schaden zugesprochen. Gerne stehen wir dabei zu Ihrer Unterstützung zur Verfügung.

 

Shedlin Fonds

Der deutsche Anbieter SHEDLIN vertrieb in Österreich geschlossene Fonds mit Immobilienbeteiligungen in Abu Dhabi, China und in Brasilien.

In Österreich besteht bei geschlossenen Immobilienfonds die Besonderheit, dass dem Anleger der Erwerb der Beteiligung in schriftlicher Form durch eine gesonderte Urkunde zu bestätigen ist. Im Falle der Nichtbestätigung kann der Anleger zeitlich unbefristet vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals samt 4 % gesetzlicher Zinsen.

SHEDLIN hatte keine Kenntnis über die verpflichtete Ausstellung dieser Anlegerbestätigung und können daher Anleger von ihren Verträgen gegenüber der Treuhandgesellschaft AUREUS Treuhand KG zurücktreten. Nach nunmehr gefestigter Judikatur aufgrund der zahlreichen Verfahren von Jörg Zarbl vor dem Obersten Gerichthof in Österreich, beginnend mit der Entscheidung 6 Ob 220/20a, ist die Rücktrittsmöglichkeit gesichert.

Aureus Treuhand KG wechselte durch Umwandlung die Gesellschaftsform, ihren Geschäftsführer und verlegte den Firmensitz offiziell nach München. An der beim Amtsgericht München zu HRA 115167 eingetragenen Adresse c/o Robert Hoffmann, Am Oberwiesenfeld 9, 98089 München ist die AUREUS Treuhand KG jedoch nicht greifbar.

Tatsächlich werden die Geschäfte, wie insbesondere die Vergleichsverhandlungen, mit dem vormaligen Geschäftsführer Ralf L. über die Rechtsvertretung der AUREUS Treuhand KG geführt. Bei sämtlichen Fonds wären – laut aktuellen Information von Ralf L. – keine Gelder mehr vorhanden. Die Gelder beim Fond SHEDLIN Middle East Health Care 1 GmbH & Co KG und dem Nachfolgefonds SHEDLIN Middle East Health Care 1 GmbH & Co KG versickerten spurlos im Wüstensand, beim Fonds SHEDLIN Latin American Property 1 GmbH & Co KG wurden weder Immobilien gekauft noch ist das Geld der Investoren vorhanden und beim Fonds SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co KG wird es nach Angabe des Ralf L. ebenfalls keine Ausschüttungen mehr geben.

Ob der Fonds SHEDLIN Chinese Property I GmbH & Co KG tatsächlich keine Ausschüttungen mehr vornehmen wird können ist höchst fraglich, zumal der frühere und nunmehr faktische Geschäftsführer Ralf L. selbst verdeckt über die Business on Stage Salchegger GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch unter der FN 452664h mit Sitz in Bregenz und der Geschäftsanschrift Ölrainstraße 15, 6900 Bregenz, Fondsanteile des Fonds SHEDLIN Chinese Property I GmbH & Co KG erwirbt. An dieser Gesellschaft hält Ralf L. 100% der Anteile.

Nachdem Vollstreckungsmaßnahmen gegen die AUREUS Treuhand KG aufgrund deren unbekannten Firmensitzes, welcher sich angeblich in 80809 München, Am Oberwiesenfeld 9, c/o Robert Hoffmann befindet, nicht eingeleitet werden konnten, wurden bei zahlreichen Gerichten in Österreich Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der AUREUS Treuhand KG, Robert H., eingebracht.

Mit Urteilen des Bezirksgerichtes Lilienfeld vom 09.11.2022 sowie des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien vom 15.03.2023 wurde Robert H. erstmals für schuldig erkannt, Anlegern den gesamt investierten Betrag samt Zinsen und Kosten zu refundieren.

Die Vollstreckungsmaßnahmen gegen Robert H. wurden bereits eingeleitet.